Mal angenommen, jemand wird eines schweren Verbrechens beschuldigt, des Totschlags nämlich. Er gesteht, das Opfer mit einem Hammer erschlagen und an Schweine und Hunder verfüttert zu haben, was erklärt, warum keine Leiche gefunden werden kann. Nach Jahren wird jedoch die Leiche des Opfers in einem Fahrzeugwrack entdeckt, das aus einem Fluss geborgen wird. Nichts am Körper des Verstorbenen deutet auf die angenommene Todesart hin.
Natürlich werden die Inhaftierten sofort auf freien Fuß gesetzt. Wie es zu den Geständnissen hat kommen können wird umfassend untersucht, der Prozess völlig neu aufgerollt.
So hätte es sein könne. In Wahrheit bleiben die Veruteilten weiter im Gefängnis. Das Gericht lehnt eine Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung ab, sowohl Zeugen als auch Angeklagte hätten die Tat übereinstimmend und mit so vielen Details geschildert, dass die Schuld der Angeklagten außer Frage stehe. Und nach der Strafprozessordnung komme eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur in Frage, wenn ein Freispruch möglich sei. Dies sei nicht gegeben, also bleibt alles beim Alten.
In Udo Vetters Worten: Oh. Mein. Gott.